Hilfe für Betroffene und Angehörige
Angehörige, Partner oder enge Freunde von psychisch Kranken sind von der Erkrankung meist in erheblichem Maß mitbetroffen. Das Leiden verändert auch deren Leben und Alltag, sodass sie nicht selten selbst professionelle Unterstützung benötigen. Angehörige sind aber auch wichtige Hilfspersonen und Gesprächspartner für den Therapeuten während einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Behandlung und zudem sehr gefordert, wenn ein Patient nach einer stationären Behandlung wieder nach Hause zurückkehrt.
Die Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen löst bei vielen Angehörigen Ängste aus. Häufig wird in den Familien die Erkrankung verdrängt oder beschönigt. Äußerungen wie „Das wird schon wieder!“, „Stell’ Dich nicht so an!“ oder „Ach, das ist doch nicht so schlimm!“ fassen Betroffene aber leicht als Zurückweisung und Unverständnis auf. Hilfreicher ist, dem kranken Familienmitglied oder Freund Zeit zu geben, über seine Probleme und seine Sicht der Dinge zu sprechen und ihm zuzuhören. Angehörige sollten erst einmal Verständnis und Geduld für den Erkrankten aufbringen: Ernst gemeintes Nachfragen und das kurzfristige Zurückstellen der eigenen Alltagsprobleme helfen dem Patienten mehr als wohlgemeinte Standardratschläge.
Die Rolle der Angehörigen vor, während und nach der Behandlung
Wenn sich der psychische Zustand des Betroffenen nicht bessert, haben Angehörige oder auch enge Freunde die Verantwortung, professionelle Unterstützung hinzuzuziehen. Das bedeutet, den Kranken zu ermutigen und zu motivieren, zu einem Arzt, Psychotherapeuten oder einer Beratungsstelle zu gehen und ihn eventuell dorthin zu begleiten.
Falls dies nicht gelingt, sollten sich die Angehörigen selbst bei diesen Stellen Hilfe holen und sich beraten lassen, was zu tun ist.
Auch nach einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung kommt den Angehörigen eine bedeutende Rolle im Umgang mit dem Patienten zu. Denn über die Hälfte der Erkrankten, die in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt wurden, wohnt nach der Entlassung wieder bei der Familie. Deshalb müssen Angehörige gut über die erforderlichen Weiterbehandlungsmaßnahmen informiert sein und rechtzeitig erkennen können, ob es sich bei bestimmten Symptomen um Nebenwirkungen von Medikamenten oder aber um eine Verschlechterung des Krankheitsbilds handelt. Angehörige haben zudem oft große Probleme einzuschätzen, was sie dem Erkrankten an Aktivität und Eigenständigkeit abverlangen können und laufen Gefahr, ihn im Alltag entweder zu unter- oder zu überfordern.
Voraussetzung für den richtigen Umgang mit einer psychischen Erkrankung ist deshalb das Wissen um die Erkrankung. Untersuchungen zeigen, dass die Unterstützung gut informierter Angehöriger die Rückfallquote bei ehemaligen Psychiatriepatienten um etwa 25 % senken kann. Dies hat dazu geführt, dass man heute nicht nur für Patienten, sondern auch für Angehörige verstärkt die so genannte Psychoedukation anbietet.
Psychoedukation und Selbsthilfe
Psychoedukation: Patienten und Angehörige werden durch Schulungen und Informationsmaterial in die Lage versetzt, mit der Erkrankung und dem Patienten besser umzugehen.
Psychoedukation kommt für alle chronischen psychischen Erkrankungen sowie bei Erkrankungen mit psychischen Aspekten wie z. B. Neurodermitis oder Asthma in Frage.
Die meisten Erfahrungen und Erfolge mit Psychoedukation für Patienten und Angehörige gibt es bei Psychosen und Depressionen. Hier spielt die Psychoedukation eine bedeutende Rolle, da über diese Formen der Erkrankung in der Gesellschaft immer noch zu wenig bekannt ist und Patienten und Angehörige – neben der Belastung durch die Krankheitsfolgen – auch noch mit Vorurteilen und Ablehnung zu kämpfen haben.
Psychoedukation wird in Einzelgesprächen durchgeführt, in denen der Psychiater oder Psychotherapeut Patienten und Angehörigen die Ursachen, den Verlauf und die Therapie der Erkrankung erklärt. Ziel ist dabei, Sicherheit im Umgang mit der Gabe der Medikamente zu vermitteln, die Selbsthilfemöglichkeiten zu stärken und sich anbahnende Verschlechterungen oder Krisen frühzeitig zu erkennen.
Gute Erfahrungen macht man aber auch mit psychoedukativen Gruppen. Die meisten psychiatrischen Kliniken bieten diese mittlerweile regulär an und laden Angehörige dazu ein. Das Gruppenangebot wird teilweise auch nach der Klinikentlassung ambulant weitergeführt. Falls Psychoedukation bisher noch nicht stattgefunden hat, lohnt es sich immer, Ärzte oder Therapeuten nach entsprechenden Angeboten zu fragen.
In Selbsthilfegruppen tauschen Betroffene und Angehörige ihre Erfahrungen aus und erleben, dass sie mit ihrer Krankheit und den damit verbundenen Problemen nicht alleine sind. Die Teilnehmer lernen voneinander und unterstützen sich in Krisensituationen. Im Sinn der Psychoedukation bestehen oft auch Schulungsangebote durch Fachleute. Adressen von Selbsthilfegruppen in der Nähe vermitteln die Selbsthilfeverbände, aber auch der Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeut.
Weiterführende Informationen
www.bapk.de – Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker (BApK, Bonn): Als Mitglied des Psychiatrienetzwerks bietet diese Internetseite zahlreiche Rubriken, Beratungskontakte und Auskünfte zu Diagnosen und Therapiemöglichkeiten.
www.bpe-online.de – Bundesverband Psychiatrie- Erfahrener (BPE, Bochum): Bietet weitere Adressen von Selbsthilfegruppen und -verbänden, die sich speziell mit einer bestimmten psychiatrischen Erkrankung beschäftigen.
Ambulante Behandlungseinrichtungen für psychisch Kranke
Bei der Versorgung von psychisch Kranken gilt: „ambulant vor stationär“. Dies bedeutet, dass man die Patienten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung belässt, nach Möglichkeit auch in ihrem beruflichen Umfeld. Erst bei schwereren psychiatrischen Erkrankungen oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands stellt der Hausarzt oder der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in die Klinik aus.
Die folgenden ambulanten Einrichtungen unterstützen psychisch Kranke und auch Angehörige auf dem Weg zur Besserung und sozialen Reintegration:
Ambulante Praxen. Der größte Teil der Patienten wird von niedergelassenen Psychiatern und ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in freier Praxis behandelt.
Institutsambulanzen. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um psychiatrische Kliniken, d. h. die Behandlung ist einer Institution angegliedert. Institutsambulanzen sind vor allem für die Nachbehandlung der entlassenen Patienten zuständig, bieten aber auch spezielle Therapien an, z. B. Schmerzambulanzen oder Traumasprechstunden.
Beratungsstellen. Sie werden durch die Kommunen, die Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger angeboten. Ihre Mitarbeiter führen selbst Beratungen und Therapien durch oder sie vermitteln Ratsuchende an entsprechende Stellen.
Sozialpsychiatrische Dienste. Sie sind meist den Gesundheitsämtern angegliedert und häufig mit einem Psychiater, einem Sozialpädagogen und einem Psychologen besetzt. Sozialpsychiatrische Dienste arbeiten in der Nachbetreuung entlassener Patienten, vermitteln in stationäre oder teilstationäre Einrichtungen und koordinieren in der betreffenden Region (Stadt, Landkreis) die Arbeit von anderen psychosozialen Einrichtungen und Praxen.
Teilstationäre Einrichtungen. Neben den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten gibt es ein abgestuftes Netz von teilstationären Einrichtungen und Fördereinheiten. Diese dienen der Rehabilitation nach einer stationären Behandlung und dem Übergang in ein selbstständiges Leben. Hier bekommt der psychisch Kranke zusätzliche Hilfe und Unterstützung bei
- Der Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung und sozialen Kontaktfähigkeit
- Finanziellen Fragen oder Problemen (z. B. Schuldenregulierung)
- Fragen der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitssuche
- Der Wiedergewinnung einer selbstständigen Lebensweise wie z. B. Einkaufen, Kochen und Hygiene.
Einweisung und Aufenthalt in psychiatrische Kliniken
In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen.
Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest.
Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:
- Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt! Schildern Sie die Problematik, damit die Leitstelle Fachärzte schicken kann, um den Patienten einzuschätzen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Falls der Notarzt eine Einweisung für erforderlich hält, der Patient dies aber verweigert, wird er die Polizei zur Hilfe rufen.
- Besteht akute Gefahr (z. B. durch Handgreiflichkeiten oder weil sich der Betroffene unter Selbstmorddrohungen eingeschlossen hat), so rufen Sie unverzüglich die Polizei und den Notarzt.
- Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Hilfe mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben, ihn zu beruhigen und abzulenken. Personen, die den Patienten reizen (die er z. B. angegriffen hat), sollten den Raum oder das Umfeld verlassen.
Bei einer stationären (und nicht freiwilligen) Unterbringung sieht das Gesetz vor, dass der Patient innerhalb von 24 Stunden von einem Facharzt begutachtet und – bei Fortbestehen der Gefährdung – eine richterliche Verfügung erwirkt werden muss. Diese muss spätestens bis zum Ende des auf die Zwangseinweisung folgenden Tages vorliegen. Ergeht eine richterliche Anordnung nicht binnen dieser Frist, muss die Klinik den Patienten entlassen. Ist nach ärztlicher Einschätzung jedoch immer noch eine erhebliche Gefährdung gegeben oder flackert diese wieder akut auf, so können auch Behandlungsmaßnahmen (meist medikamentöser Art) gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden. Es liegt dann – nach §34 des Strafgesetzbuchs – ein „rechtfertigender Notstand“ vor.
Sozialrechtliche Informationen für psychisch Kranke
Arbeitsplatz. Leider kursieren immer noch zahlreiche Vorurteile gegenüber psychisch kranken Menschen. Deshalb empfehlen wir, eher vorsichtig mit Informationen gegenüber entfernten Bekannten wie Arbeitskollegen oder Vorgesetzten zu sein.
Geheilte oder therapeutisch gut eingestellte Krankheiten wirken sich in der Regel nicht auf die Arbeitsleistung aus und spielen für den Arbeitgeber daher auch keine Rolle. Sind nach Einschätzung des Arztes allerdings weitere Krankheitsepisoden zu erwarten, müssen die Betroffenen, wenn der Arbeitgeber nach Krankheiten fragt, Auskunft geben.
Grundsätzlich darf wegen einer psychischen Krankheit nicht gekündigt werden. Wenn durch eine psychische Erkrankung eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, den Betroffenen so einzusetzen, dass die Arbeit für ihn zu bewältigen ist.
Privat- und Lebensversicherung. Private Krankenversicherungen zahlen nur bei psychischen Krankheiten, die erstmalig nach Abschluss der Versicherung auftreten. Privatversicherte sollten eine psychische Erkrankung bei Vertragsabschluss daher nicht verschweigen, da die Versicherung ansonsten das Recht hat, die Leistung zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt für den Abschluss einer Lebensversicherung: Auch psychische Erkrankungen sind vor bzw. bei Vertragsabschluss unbedingt anzugeben. Werden Risikofaktoren, die die Sterblichkeit beeinflussen können (und dazu zählen psychische Erkrankungen), verschwiegen, braucht der Versicherer im Todesfall nicht zu zahlen. Dies gilt aber nicht, wenn eine psychische Erkrankung erst später, während eines bereits laufenden Versicherungsvertrags, erstmalig auftritt.
Pollenflug
Vorhersage für Geest, Schleswig-Holstein und Hamburg
Östl. Niedersachsen
| Pollen | Mi | Do |
|---|---|---|
| Hasel | / | / |
| Erle | / | / |
| Birke | 0-1 | 0-1 |
| Gräser | 2 | 2 |
| Roggen | / | / |
| Beifuß | / | / |
| Ambrosia | / | / |



